Die KWT sowie WKÖ haben bereits unzählige individuelle Anfragen in den letzten Wochen beantwortet.
Allerdings können gerade wesentliche Auslegungsfragen nicht abschließend beantwortet werden, denn das BiBuG hat die Zuständigkeit für alle Angelegenheiten und Aufgaben seiner Vollziehung einer Paritätischen Kommission (PK) übertragen. Diese Kommission kann erst mit dem In-Kraft-Treten des Bilanzbuchhaltergesetzes mit 1. 1. 2007 offiziell tätig werden.

