Durch die Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien im Jahr 2005 wurde die Rechtsmeinung des BMF zur Berechtigung des Vorsteuerabzuges aufgrund einer per Telefax übermittelten — unsignierten — Rechnung grundsätzlich geändert.
Durch die Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien im Jahr 2005 wurde die Rechtsmeinung des BMF zur Berechtigung des Vorsteuerabzuges aufgrund einer per Telefax übermittelten — unsignierten — Rechnung grundsätzlich geändert.
