Arzt & Steuern:
Droht die Umsatzsteuerpflicht für Schönheitsoperationen?
Nach bisheriger Ansicht der Finanzverwaltung galten Schönheitsoperationen umsatzsteuerlich als ärztliche Tätigkeit gem. § 6 Abs 1 Z 19 UStG und waren somit unecht steuerbefreit. Unter Einfluss der Judikatur des EuGH und der deutschen Gesetzgebung ist die Finanzverwaltung nunmehr von der bisher vertretenen Auffassung abgewichen.

