Rechnungen ab d 10.000,- Bruttorechnungsbetrag müssen ab 1. Juli 2006 auch die UID-Nummer des Kunden enthalten, wenn dieser Unternehmer ist.
Welche Leistungen sind betroffen?
Betroffen sind alle in Österreich steuerbaren Leistungen. Bei nichtsteuerbaren Leistungen gelten die Rechnungsvorschriften des jeweiligen Landes.

