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Welche Umsätze gehören in die Kennzahl 021 der Umsatzsteuererklärung?, Heft 26/2006

Buchhaltung - Bilanz - SteuernMag. Gerhard KollmannBÖB 2006, 20 Heft 26 v. 20.6.2006

Eine Zweifelsfrage, die unter Praktikern immer wieder auftaucht, zu großen Unsicherheiten führt und Gegenstand vieler Anfragen ist:

In der Kennzahl 021 der Umsatzsteuererklärung sind lt. Erklärungstext abzuziehen „Umsätze, für die die Steuerschuld gemäß § 19 Abs. 1 zweiter Satz sowie gemäß § 19 Abs. 1 a, Abs. 1 b und Abs. 1 c UStG auf den Leistungsempfänger übergegangen ist“.

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