Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wurde bereits umfassend und detailliert - auch in dieser Zeitschrift - über die Änderungen des Berechtigungsumfangs für Selbständige Buchhalter (SBH) berichtet.
Durchaus aber auch Beachtung verdienen einige zusätzliche Änderungen außerhalb des § 2 WTBG, die bereits seit dem 01.09.2005 Gültigkeit haben.

