1. Verbandsverantwortlichkeitsgesetz:
Die Einführung eines Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes beruht im wesentlichen auf der Kaprun-Katastrophe. Das Gesetz trat mit 01.01.2006 in Kraft.
Es betrifft alle juristischen Personen und Gesellschaften, denen im Außenverhältnis eine der juristischen Person ähnliche Stellung zukommt, nicht jedoch auf Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Dies deshalb, weil diesen keine Rechtspersönlichkeit zugesprochen wird.

