Sie beziehen eine Dienstleistung aus dem Ausland? Dann müssen Sie zumeist Abzugssteuer einbehalten. Durch eine neue Verordnung können Sie sich diese 20 % und eine erheblichen Verwaltungsaufwand sparen.
Beispiel
Paul Deutschland ist Architekt in München und plant für Renate Österreicher ein Haus. Er arbeitet zwei Monate daran und erhält dafür € 8.000,-.

