1. Allgemeines
Aufgrund des Trennungsprinzips (Trennung zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern) sind Rechtsgeschäfte des Gesellschafters mit seiner Gesellschaft grundsätzlich zulässig. Das gilt auch für jene Fälle, in denen der Gesellschafter aus einem derartigen Rechtsgeschäft von der Gesellschaft eine Leistung erhält (zB Geschäftsführergehalt, Kaufpreis für ein Kaufobjekt, Mietentgelt).

