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Kapital auf Reisen, Heft 24/2005

Buchhaltung - Bilanz - SteuernMag. Maria SchattauerBÖB 2005, 21

Wo auch immer man sein Geld hinbringt - der Besteuerung entkommt man nicht.

Die neue EU-Zinsen-Richtlinie schreibt Informationsaustausch oder Abzug von Quellensteuer auf ausländische Kapitalerträge vor.

Zinserträge eines Österreichers im EU-Ausland werden seit 1. Juli 2005 dem österreichischen Finanzamt gemeldet. Nur Belgien, Luxemburg und Österreich haben auf ihr Bankgeheimnis bestanden und haben statt Informationsaustausch eine Quellensteuer eingeführt.

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