Wo auch immer man sein Geld hinbringt - der Besteuerung entkommt man nicht.
Die neue EU-Zinsen-Richtlinie schreibt Informationsaustausch oder Abzug von Quellensteuer auf ausländische Kapitalerträge vor.
Zinserträge eines Österreichers im EU-Ausland werden seit 1. Juli 2005 dem österreichischen Finanzamt gemeldet. Nur Belgien, Luxemburg und Österreich haben auf ihr Bankgeheimnis bestanden und haben statt Informationsaustausch eine Quellensteuer eingeführt.

