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DER STEUERWOLF® Wenn er zubeisst, zahlt die Finanz, Heft 24/2005

Buchhaltung - Bilanz - SteuernWolfgang HoffmannBÖB 2005, 37

Antiquitäten

Natürlich kannst du weiterhin an deinem alten Schreibtisch sitzen bleiben. Als Antiquität gilt er steuerlich erst, wenn er älter als 150 Jahre ist.

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