Nach dem neuen Erlass des BMF zur Beschreibung der Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung haben sich die Wirtschaft und auch die Beraterbranche auf die neuen technischen Möglichkeiten zur Rationalisierung der Rechnungstellung und des Rechnungsempfanges einzustellen. Hierbei ist tunlichst auf eine rechtssichere technische Umsetzung in den Unternehmen zu achten um den Vorsteuerabzug des Empfängers zu gewährleisten.

