Mit 1. Juli 2005 trat die Novelle zum Mediengesetzes (MedienG) in Kraft. Den bisherigen Informationspflichten laut E-Commerce-Gesetze (ECG) müssen nun zusätzliche Angaben hinzugefügt werden. Das neue Mediengesetz beinhaltet Änderungen der Offenlegungspflichten in Websites, egal ob diese kommerziell oder für private Zwecke genutzt werden. Wichtig hierfür ist, dass diese Angaben leicht auffindbar sind.

