Die Steuergesetzgebung brachte auch etwas Gutes: Die Verjährungsfristen bei der Bemessungs- bzw. Festsetzungsverjährung wurden verkürzt.
Die Steuergesetzgebung brachte auch etwas Gutes: Die Verjährungsfristen bei der Bemessungs- bzw. Festsetzungsverjährung wurden verkürzt.
