Gewinnausschüttungen - wichtige Regeln für die Beratungspraxis
1. Einführung
Aufgrund des Trennungsprinzips (Trennung zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern) sind Rechtsgeschäfte des Gesellschafters mit seiner Gesellschaft grundsätzlich zulässig. Das gilt auch für jene Fälle, in denen der Gesellschafter aus einem derartigen Rechtsgeschäft von der Gesellschaft eine Leistung erhält (zB Geschäftsführergehalt, Kaufpreis für ein Kaufobjekt, Mietentgelt). Die Grenze des Trennungsprinzips liegt jedoch darin, dass nur Geschäfte zu angemessenen und fremdüblichen Konditionen zulässig sind. In allen anderen Fällen liegt eine Begünstigung des Gesellschafters und damit eine verbotene Einlagenrückgewähr vor (verdeckte Gewinnausschüttung).

