In der Praxis werden die Überstunden von leitenden Angestellten sehr häufig entweder durch ein Überstundenpauschale (Ü-Pauschale) oder gar nicht gesondert (All- In-Klausel) abgegolten.
In der Praxis werden die Überstunden von leitenden Angestellten sehr häufig entweder durch ein Überstundenpauschale (Ü-Pauschale) oder gar nicht gesondert (All- In-Klausel) abgegolten.
