Mit dem Ziel einer breiten und fairen Einbeziehung aller Erwerbseinkommen wurden durch das Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz (ASRÄG) 1997 sämtliche, bislang noch nicht erfassten Erwerbseinkünfte der Versicherungspflicht zugeführt.
Mit dem Ziel einer breiten und fairen Einbeziehung aller Erwerbseinkommen wurden durch das Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz (ASRÄG) 1997 sämtliche, bislang noch nicht erfassten Erwerbseinkünfte der Versicherungspflicht zugeführt.
