Die Frage nach dem Essen im Unternehmen zieht immer wieder die Frage nach der SV und Lohnsteuerpflicht nach sich. Der § 3 Abs1 Z 17 EStG 1988 lautet: „Freie und verbilligte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber an nicht in seinen Haushalt aufgenommen Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt“, sowie § 3 Abs 1 Z 18 „Getränke, die der Arbeitgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt“ sind lohnsteuerfrei. In der Sozialversicherung finden sich im § 49 Abs 3 ASVG die gleichen Bestimmungen. Der Gesetzgeber wollte daher, dass die Verköstigung und Getränke am Arbeitsplatz und an Arbeitstagen nicht der Lohnsteuer und Sozialversicherung unterliegt.

