Die zentralen Vorschriften zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten sind in IAS 32 (Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten) und IAS 39 (Angaben und Darstellung von Finanzinstrumenten) geregelt und wurden im Vorjahr grundlegend überarbeitet und ergänzt. Sie sind in der Neufassung ab dem 1. Jänner 2005 für Unternehmen anzuwenden, die nach IAS/IFRS bilanzieren.

