Allgemeines
Für Neu- und Zubauten sowie Änderungen der Raumwidmung gilt eine gesetzliche Stellplatzverpflichtung, der entweder durch Schaffung von Parkplätzen auf dem Bauplatz (sog. Pflichtstellplätze) oder durch Entrichtung einer Ausgleichsabgabe an die Stadt Wien nachzukommen ist. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das Wiener Garagengesetz.

