Seit 1. Mai 2004 gilt eine neue Regelung im Arbeiter-Kollektivvertrag für die Bauindustrie und das Baugewerbe: Trennungsgeld, Wegegeld und Zehrgeld wurden abgeschafft - jetzt gibt es nur noch Taggeld, Übernachtungsgeld, Fahrtkostenvergütung und Reiseaufwandsvergütung. Die neue Regelung bringt Verwaltungsvereinfachung in der Lohnverrechnung, und es können steuerliche Begünstigungen besser ausgenützt werden.

