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Praktische Beispiele zur geringfügigen Beschäftigung , Heft 20/2004

Wilhelm KurzböckBÖB 2004, 22

Mein Beitrag zu dieser BÖB-Ausgabe befasst sich mit Fragen rund um die “geringfügige Beschäftigung". Diese Beispiele entstammen meinem Seminarprogramm “die teuersten und schmerzhaftesten Fehler in der Personalverrechnung"

BEISPIEL 1:

Beschäftigungsverhältnis ist für drei Wochen vereinbart (befristetes Dienstverhältnis).

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