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Fragen und Antworten, Heft 19/2004

BÖB 2004, 62

? Frage: Währungskursgewinne

Nach den Bilanzierungsgrundsätzen des österreichischen Handelsrechts dürfen Kursgewinne erst ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind. Gleichzeitig wird verlangt, dass der Jahresabschluss ein möglich wirklichkeitsgetreues Bild der Vermögens und Ertragslage des Unternehmens bietet. Durch den Umtausch von JPY-Krediten (japanische Yen) in CHF-Kredite (Schweizer Franken) sind Kursgewinne entstanden, aber meiner Meinung nach noch nicht realisiert, denn erst wenn die Kredite in Schweizer Franken endgültig zurückgezahlt sind, steht fest, ob und in welcher Höhe Kursgewinne realisiert wurden.

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