Mit der Erweiterung der EU per 1. Mai 2004 um 10 neue Mitgliedsstaaten wird der grenzüberschreitende Personaleinsatz zwischen Österreich und den Beitrittsländern weiter zunehmen. Anhand eines Fallbeispieles, wonach ein österreichischer KFZ-Betrieb einen slowakischen Mechaniker einstellt, wird die neue Rechtslage dargestellt.

