SBH und dipl. Wifi-Trainerin im Bereich Personalverrechnung
. . . dürfte an den Umsatzgrenzen der Berufsbefugnisse für selbständige und gewerbliche Buchhalter schuld haben. Denn wenn nicht, dann ließe sich vermuten, es handle sich um “Lobbyismus" oder “politische Freunderlwirtschaft" - aber davon wollen wir nicht ausgehen. Vielleicht gibt es ja wirklich triftige Gründe, warum die bereits im Juni 2002 beim Verfassungsgerichtshof eingereichten Beschwerden des Fachverbandes UBIT noch immer NICHT behandelt wurden (wie von Andreas Stadler im BÖB-Journal 16/03, Dezember 2003, ausführlich dargestellt).

