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Fragen und Antworten, Heft 17/2004

BÖB 2004, 63

? Frage: PKW-Eintausch bei Kauf eines Neuwagens

Ein PKW, für den wir keine Vorsteuer abziehen konnten, wird beim Kauf eines Neuwagens eingetauscht. Der Verkaufserlös für diesen PKW ist dementsprechend auch nicht umsatzsteuerpflichtig. Auf der Faktura wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Muss auf der Rechnung ein gesonderter Zusatz vermerkt werden?

Bettina F., Graz

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