In den letzten Jahren entwickelte sich die vom Arbeitsmarktservice (AMS) geförderte Altersteilzeit zu einem äußerst attraktiven “Vorruhestandsmodell". Insbesondere das Blockmodell (der Arbeitnehmer arbeitet zunächst im vollen Ausmaß weiter, anschließend folgt bis zum vereinbarten Altersteilzeitvertragsende eine Freizeitphase, in der er zwar weiter bezahlt wird, aber keine Arbeitsleistung mehr zu erbringen hat) war sowohl für den Arbeitgeber (Personalkostensenkung) als auch für den Arbeitnehmer ein sehr beliebtes Altersteilzeitmodell. Mit der Pensionsreform 2003 wird schrittweise das gesetzliche Frühpensionsalter angehoben. Um zu verhindern, dass noch mehr Arbeitnehmer in die Altersteilzeit flüchten, wurden ab 01.01.2004 die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme wesentlich verschlechtert.

