? Frage: Anlagenverkauf bei Wechsel auf die Regelbesteuerung
Ein Kleinunternehmer kaufte einen 9-sitzigen VW-Bus zum Zweck der Vermietung, hatte jedoch keinen Vorsteuerabzug, da nicht zur Regelbesteuerung optiert wurde. Die Anschaffungskosten wurden daher brutto (inkl. USt) aktiviert und abgeschrieben. Im Folgejahr stieg das Geschäftsvolumen derart, dass auf Regelbesteuerung umgestiegen wurde (bzw. werden musste). Ein weiteres Jahr später wurde der Bus verkauft. Muss für diesen Verkauf eine Umsatzsteuer abgeführt werden, obwohl kein Vorsteuerabzug zulässig war ?

