Revisionsassistentin bei Hübner & Hübner
Sowohl das GmbH-Gesetz als auch das Aktiengesetz verlangen die Einrichtung eines internen Kontrollsystems (§ 22 GmbHG, § 82 AktG). Nach dem Gesetzeswortlaut haben der Vorstand bzw. die Geschäftsführer Vorsorge zu treffen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen.

