Sparbuchzinsen sind endbesteuert (dh. mit der Zahlung der Kapitalertragsteuer [KEST] ist nicht nur die Einkommensteuer- sondern auch die Erbschaftssteuer automatisch abgegolten), daher fällt bei Vererbung eines Sparbuches keine Erbschaftssteuer an.
Für die Schenkung wurde eine befristete Ausnahme von der grundsätzlichen Schenkungssteuerpflicht geschaffen.

