Mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Änderungen in der Gewerbeordnung bzw. dem WTBG mit jeweils 01.07.1999 wurden die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen für den gewerblichen (GBH) und den selbständigen (SBH) Buchhalter geschaffen. Seither sind beide - der SBH aufgrund des weitaus größeren Berechtigungsumfanges in noch stärkerem Ausmaß - zu einer ernst zu nehmenden Konkurrenz für die Wirtschaftstreuhänder geworden, da sie in der Lage sind, aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung einen beträchtlichen Teil des Serviceumfanges eines Wirtschaftstreuhänders vergleichsweise kostengünstig abzudecken und somit - vor allem für kleinere Unternehmen - zu einer echten Alternative zu werden.

