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Fragen und Antworten, Heft 15/2003

BÖB 2003, 79

?Frage:Rechnungen ohne Lieferdatum

Ich habe einen Klienten, der mit seiner Software kein Lieferdatum ausdrucken kann. Welche Konsequenzen hat es eigentlich, wenn die Rechnung nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht?

Bettina M., Graz

ANTWORT:

Seit 1 1. 2003 müssen auf einer Rechnung sowohl das Liefer- bzw. Leistungsdatum als auch das Datum der Rechnungsausstellung aufscheinen. Wenn die Rechnung nicht diesen Bestimmungen entspricht, ist der Vorsteuerabzug in Gefahr und viele Betriebsprüfer und Betriebsprüferinnen streichen bei Belegmängeln auch tatsächlich die Vorsteuern, und das oft Beleg für Beleg und Jahr für Jahr. Es muss bei solchen Prüfungen allerdings eine Frist zur Behebung der Mängel eingeräumt werden.

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