Grundsätzlich hat der Unternehmer bzw. der gesetzlich Vertretungsbefugte (z. B. Geschäftsführer einer GmbH, Sachwalter, Vormund)1) die Anmeldung zu FINANZOnline durchzuführen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Anmeldung durch einen Bevollmächtigten mit beglaubigter Spezialvollmacht durchführen zu lassen.2)
Die Praxis hat nunmehr gezeigt, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte Anmeldung erfolgen kann.

