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Finanz Online - vereinfachte Anmeldungen, Heft 15/2003

Alfred HumbergerBÖB 2003, 10

Grundsätzlich hat der Unternehmer bzw. der gesetzlich Vertretungsbefugte (z. B. Geschäftsführer einer GmbH, Sachwalter, Vormund)1)1)Erlass O250 vom 15. Jänner 2003, GZ. 66 1002/1-VI/6/03, Pkt. 3.2 die Anmeldung zu FINANZOnline durchzuführen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Anmeldung durch einen Bevollmächtigten mit beglaubigter Spezialvollmacht durchführen zu lassen.2)2)Erlass O250 vom 15. Jänner 2003, GZ. 66 1002/1-VI/6/03, Pkt. 3.2; Artikel 4 § 18 der Finanz-Online-Verordnung

Die Praxis hat nunmehr gezeigt, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte Anmeldung erfolgen kann.

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