Das Zeitalter der EDV hat auch vor dem Finanzamt nicht Halt gemacht. Mit Erlass vom 3. Juli 2003 ist die Finanzverwaltung berechtigt, die zu prüfenden Unterlagen elektronisch anzufordern und mit ACL, einer speziellen Prüfsoftware zu prüfen.
Welche Daten müssen dem Finanzamt zur Verfügung gestellt werden?
