Trotz Abfertigung NEU wird uns die Abfertigung ALT auch noch eine schöne Weile begleiten.Vor kurzem wurde eine sehr häufig auftauchende und nie wirklich ganz gelöste Frage vom OGH offenbar einer Lösung zugeführt.unabhängig davon, wie ein Arbeitsverhältnis geendet hat - eine Zusammenrechnung mit dem darauffolgenden Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber zu erfolgen hat, wenn die Unterbrechung nicht länger als 16 Kalendertage dauert (der Kollektivvertrag kann dazu natürlich eine günstigere Regelung vorsehen, keinesfalls eine schlechtere).