Gewerbliche Buchhalterin
Kärnten
Die Idee der Gesetzgeber war es mit der Schaffung des Gewerblichen Buchhalters einer Berufsgruppe eine gewisse Selbständigkeit zu geben. Der GBH sollte seinen Kundenstock speziell bei den Klein- und Kleinstbetrieben finden. Der Berechtigungsumfang dieses Berufes sollte mit der Erstellung der Saldenliste enden und dieser Buchhalter sollte auch keine Vertretungsbefugnis vor den Behörden haben sollte. Die Grenzen wurden in Gesetzen klar und deutlich festgelegt und es darf daran nicht gerüttelt werden. Man hat dieser Berufsgruppe gewisse Freiheiten eingeräumt um in erster Linie die Schwarzarbeit zurückzudrängen und zweitens um einer Berufsgruppe nach jahrelangem Drängen den Weg in die Selbständigkeit zu ebnen. Man hat sich aber keine Gedanken über die Folgen bzw. Unrechtmäßigkeiten gemacht.

