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Fragen und Antworten, Heft 14/2003

BÖB 2003, 56

?Frage: Bewirtungskosten

Unser Unternehmen ist im Marketing- Bereich auch für globale Tätigkeiten zuständig. Wir schulen und bewirten unter anderem Mitarbeiter von Konzerngesellschaften, also von Tochter- bzw. Schwestergesellschaften in Österreich und im Ausland. Können wir die Vorsteuern aus diesen Bewirtungsrechnungen zu 100% oder etwa nur zu 50 % oder gar nicht abziehen ?

Ingeborg R., Graz

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