?Frage: Bewirtungskosten
Unser Unternehmen ist im Marketing- Bereich auch für globale Tätigkeiten zuständig. Wir schulen und bewirten unter anderem Mitarbeiter von Konzerngesellschaften, also von Tochter- bzw. Schwestergesellschaften in Österreich und im Ausland. Können wir die Vorsteuern aus diesen Bewirtungsrechnungen zu 100% oder etwa nur zu 50 % oder gar nicht abziehen ?
Ingeborg R., Graz

