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Bildungskarenz , Heft 14/2003

Mag. Ernst PatkaBÖB 2003, 32

1.1. Bildungskarenz (§ 11 AVRAG)

1.1.1. Vorbemerkungen

Gerade für ältere Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen ist Qualifizierung besonders wichtig. Sofern der Dienstnehmer bereits 3 Jahre bei seinem Dienstgeber beschäftigt war und die Anwartschaft für das Arbeitslosengeld erfüllt, kann eine Bildungskarenz für einen Zeitraum von 3 bis 12 Monaten vereinbart werden. Nimmt der Dienstnehmer für die Dauer der Bildungskarenz an einer Weiterbildungsmaßnahme teil, erhält er vom Arbeitsmarktservice Weiterbildungsgeld. So kann während der Dauer der Bildungskarenz beispielsweise ein Fremdsprachenkurs oder eine EDV-Schulung besucht werden.

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