Durch den Vorzieheffekt der möglichen steuerfreien Vollauflösung bestehender Abfertigungsrückstellungen bzw. steuerfreier Beträge bereits im Jahre 2002,ist der Übertragungsbetrag an die MV-Kasse bereits im Jahre 2003 in voller Höhe steuerlich verteilt auf 5 Jahre absetzbar.
Rechtliche Situation
