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Übergang zur Abfertigung Neu ab 2003, Heft 13/2003

BÖB 2003, 21

Durch den Vorzieheffekt der möglichen steuerfreien Vollauflösung bestehender Abfertigungsrückstellungen bzw. steuerfreier Beträge bereits im Jahre 2002,ist der Übertragungsbetrag an die MV-Kasse bereits im Jahre 2003 in voller Höhe steuerlich verteilt auf 5 Jahre absetzbar.

Rechtliche Situation

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