Die Richtlinie 2001/115/EG vom 20.Dezember 2001 verlangt den Ausweis der UID-Nummer in Rechnungen. Diese Bestimmung ist bis 1.Jänner 2004 in nationales Recht umzusetzen.Österreich war eifrig und hat diese Regelung bereits im zweiten Abgabenänderungsgesetz 2002 wie folgt geregelt:
Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger
