Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft (Art. 25 UStG)
Allgemeines
Das Dreiecksgeschäft ist eine Sonderform des Reihengeschäftes. Beim Reihengeschäft sind nicht nur zwei Unternehmer (Käufer und Verkäufer) beteiligt, sondern eine “ganze Reihe", zumindest jedoch drei Unternehmer.

