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" DIE UMSATZSTEUER IM RECHNUNGSWESEN" (Karel/Handler/Abt), Heft 9/2002

BÖB 2002, 5

Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft (Art. 25 UStG)

Allgemeines

Das Dreiecksgeschäft ist eine Sonderform des Reihengeschäftes. Beim Reihengeschäft sind nicht nur zwei Unternehmer (Käufer und Verkäufer) beteiligt, sondern eine “ganze Reihe", zumindest jedoch drei Unternehmer.

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