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Neuerungen zum begünstigten Verein TEIL 3 - Sonstige Abgaben, Heft 12/2002

Dr. Erika ReinweberBÖB 2002, 14

Dr. Erika Reinweber, Gruppenleiterin der Großbetriebsprüfung Graz

3.1 Die Kommunalsteuer

Ein Verein ist kommunalsteuerpflichtig, wenn er unternehmerisch tätig ist und in einer inländischen Betriebsstätte Dienstnehmer beschäftigt. Als Dienstnehmer gelten Personen, die

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