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3 Steuerrecht, Heft 12/2002

Wilhelm KurzböckBÖB 2002, 30

3.1 Sechstelanhebung

Bei Bezügen nach § 67 Abs. 7 EStG 1988 (Prämien für Verbesserungsvorschläge, Prämien für Diensterfindungen) gilt für Lohnzahlungszeiträume ab 1. Jänner 2003 ein um 15% angehobenes Jahressechstel.

3.2 Jahreslohnzettel NEU

Für Lohnzahlungszeiträume ab 1. Jänner 2003 gilt (also noch nicht für die Übermittlung, welche das Jahr 2002 betreffen):

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