Die Verbuchung von Anzahlungen
Unter Anzahlungen versteht man Vorleistungen (Vorauszahlungen), die der Leistungsempfänger gewährt.
Aus Sicht des Anzahlenden handelt es sich bei der Vorauszahlung um eine geleistete Anzahlung, die ein Forderungsrecht auf den Leistungsgegenstand darstellt.

