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Gemeinsame Prüfung der Iohnabhängigen Abgaben, Heft 11/2002

BÖB 2002, 14

Als lohnabhängige Abgaben gelten im Wesentlichen die Lohnsteuer (L), der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB), der Zuschlag zu diesem Dienstgeberbeitrag (DZ), die Sozialversicherungsbeiträge bei Dienstverhältnissen (SV), die Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien (U-Bahn-Steuer) und die Kommunalsteuer (KommSt). Dabei beeindruckt nicht nur die Vielzahl der Abgaben und Beiträge, sondern auch die Vielzahl der außerbetrieblichen Stellen, die den Arbeitgeber kontrollieren, ob auch alles seine Richtigkeit hat. Während sich an der abgabenrechtlichen Belastung vorläufig nichts ändert, soll zumindest die Administration der Kontrolle, sprich die Außenprüfung, vereinfacht werden.

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