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Neuerungen zum begünstigten Verein, Heft 11/2002

von Dr. Erika ReinweberBÖB 2002, 7

Gruppenleiterin der Großbetriebsprüfung Graz

TEIL 2 - Die Besteuerung

1.3.1 Die Körperschaftsteuer (KöSt)

Vereine sind als juristische Personen des privaten Rechts grundsätzlich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Gemäß § 5 Z 6 KStG 1988 sind aber Vereine, welche begünstigte Zwecke verfolgen, mit dem unmittelbaren Vereinsbereich von der unbeschränkten KöSt-Pflicht befreit.

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