Wer kennt nicht den Klienten, der seine Belege in einer Schuhschachtel unsortiert bringt, sondern auch bunt gemischt mit nicht nur Belegen des Privatbereichs. Der Klient wundert sich, dass dann die Honorarnote einen Zuschlag von mehr als 100% beinhaltet. Muss dies so sein? NEIN! Es muss nicht so sein, da es ja auch gegen die Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchhaltung spricht.

