Vergebührung von Mietverträgen
Jeder schriftliche Mietvertrag, der vom Vermieter und vom Mieter unterfertigt wird, muß beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern vergebührt werden (in Wien: 1030 Wien, Vordere Zollamtstraße 5). Das auszufüllende Formular findet man auf
http://www.bmf . gv. at/service/ startframe.htm?Typ=formulare).

