Die Gewerberechtsnovelle 2002 wurde mit BGBl. 12002/111 kundgemacht. Sie trat am 1.8.2002 in Kraft. Die wesentlichen Bestimmungen über gewerbliche Buchhalter sind nun in § 94 Z 9 und § 102, weitere wesentliche Rechte insbesondere in § 32 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) enthalten.

