Bis 30. Juni 2002 befristet
Vor rund zwei Jahren wurde hinsichtlich der Schenkungssteuer eine Steuerbefreiung für Sparbuchschenkungen eingeführt. Diese Steuerbefreiung ist aber zeitlich befristet!
Im Sommer des Jahres 2000 wurde rückwirkend eine steuerliche Erleichterung für Schenkungen beschlossen. Seit B. Juli 2000 können daher “Schenkungen von Geldeinlagen bei inländischen Kreditinstituten" ohne steuerliche Konsequenzen vorgenommen werden. Zu derartigen Geldeinlagen bei Banken zählen nach Meinung des Finanzministeriums neben Sparbüchern (Prämiensparbuch, Sparbrief, Kapitalsparbuch) auch Guthaben bei Bausparkassen und sog Sichteinlagen (zB Guthaben auf einem Girokonto). Dabei ist es gleichgültig, ob diese Geldeinlagen auf die inländische Währung oder auf eine Auslandswährung lauten.

